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Ab Juni 2025 treten in der EU neue Barrierefreiheitsstandards in Kraft, die darauf abzielen, digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich zu machen. Diese Maßnahmen sind Teil der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA) und betreffen zahlreiche Webseiten und digitale Produkte. Webseitenbetreiber müssen sicherstellen, dass ihre Seiten den neuen Anforderungen entsprechen, um Sanktionen zu vermeiden und die Abschaltung ihrer Webseiten zu verhindern. Diese Regelungen betreffen insbesondere öffentliche Webseiten, Online-Shops, Finanzdienstleister, Transportdienste und Medienseiten. Auch kleine Unternehmen werden ermutigt, Barrierefreiheit umzusetzen. Die neuen Standards werden nicht nur die rechtliche Konformität gewährleisten, sondern auch das Nutzererlebnis für alle verbessern und die Reichweite der Webseiten erhöhen.
Abbildung 1: Ab Juni 2025 sind Webseiten in der EU verpflichtet, strenge Barrierefreiheitsstandards zu erfüllen, damit sie für alle Nutzer zugänglich sind
Betroffen von den neuen Standards sind verschiedene Arten von Webseiten. Dazu gehören alle Webseiten öffentlicher Einrichtungen und Behörden, die die neuen Regeln einhalten müssen. Auch Online-Shops und Verkaufsplattformen, die ihre Produkte in der EU anbieten, sind betroffen. Webseiten von Banken und Finanzdienstleistern, die Online-Banking-Dienste anbieten, müssen ebenfalls die neuen Standards erfüllen. Webseiten für Ticketbuchungen, Reiseinformationen und andere Transportdienste sind ebenfalls betroffen. Schließlich müssen auch Seiten von TV- und Rundfunkanbietern sowie Streaming-Diensten die neuen Barrierefreiheitsstandards einhalten.
Kleine Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro erzielen, sind teilweise von den strengsten Anforderungen ausgenommen. Trotzdem wird ihnen empfohlen, Barrierefreiheit umzusetzen.
Neben der EU gibt es auch in anderen Regionen der Welt ähnliche Anforderungen. In den USA müssen Webseiten gemäß dem Americans with Disabilities Act (ADA) barrierefrei sein. In Australien verpflichtet das Disability Discrimination Act 1992 (DDA) öffentliche Webseiten zur Barrierefreiheit.
Die Durchsetzung der neuen Regelungen in der EU wird von den jeweiligen Mitgliedstaaten überwacht, die auch Sanktionen für die Nichteinhaltung festlegen. Webseitenbetreiber sollten daher frühzeitig mit der Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards beginnen und sicherstellen, dass ihre Inhalte und Funktionen den neuen Anforderungen entsprechen.
Die neuen Barrierefreiheitsstandards sorgen dafür, dass digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von ihren Fähigkeiten. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird nicht nur die rechtliche Konformität sicherstellen, sondern auch die Nutzerbasis erweitern und das Nutzererlebnis für alle verbessern. Webseitenbetreiber sollten sich mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) vertraut machen und Barrierefreiheit in ihren Entwicklungsprozess integrieren.