Der EU AI Act – Was ist das?
Der EU AI Act schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz künstlicher
Intelligenz in der Europäischen Union. Ziel ist es, Innovationen im Bereich der KI zu
fördern und gleichzeitig Risiken für Gesundheit, Sicherheit und die Grundrechte von
Menschen zu begrenzen.
Ein zentrales Element des AI Acts ist der risikobasierte Regulierungsansatz. Je nach
Risiko eines KI-Systems gelten unterschiedlich strenge Anforderungen. Ergänzend enthält
die Verordnung Transparenzpflichten für bestimmte KI-Anwendungen. Nutzer sollen
beispielsweise erkennen können, wann sie direkt mit einem KI-System interagieren oder
wann Inhalte mithilfe von KI erstellt oder verändert wurden. Dadurch soll Vertrauen in
KI-Systeme gestärkt und deren Einsatz verantwortungsvoller gestaltet werden.
Der AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Seine Regelungen werden schrittweise
anwendbar: erste Vorschriften, darunter Verbote bestimmter KI-Praktiken, gelten bereits
seit Februar 2025. Ein Großteil der weiteren Regelungen, darunter die
Transparenzpflichten, gelten seit dem 2. August 2026. Die Anforderungen für bestimmte
Hochrisiko-KI-Systeme folgen später: für Hochrisiko-Anwendungsfälle aus dem Anhang III
ab dem 2. Dezember 2027 und für Hochrisiko-KI in bestimmten regulierten Produkten ab dem
2. August 2028.
Die Verordnung richtet sich unter anderem an Anbieter (Provider) von KI-Systemen,
Betreiber (Deployer), die KI beruflich einsetzen, sowie an Importeure, Händler und
Hersteller von Produkten mit KI-Komponenten, die diese auf dem EU-Markt
bereitstellen.
Das risikobasierte Regelungsmodell
Der EU AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Je höher das Risiko eines KI-Systems
für Menschen und Gesellschaft ist, desto strengere Anforderungen gelten für dessen
Entwicklung und Einsatz. Vereinfacht lassen sich die Regelungen in vier Risikokategorien
einteilen:
Unannehmbares Risiko
Bestimmte KI-Anwendungen mit einem unannehmbaren Risiko sind grundsätzlich verboten. Dazu
gehören beispielsweise bestimmte Formen des Social Scoring, des sogenannten Predictive
Policings (etwa wenn das Risiko einer Straftat ausschließlich anhand von Profiling oder
persönlichen Merkmalen bewertet wird) sowie bestimmte Formen der Emotionserkennung am
Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen.
Hohes Risiko
Für Hochrisiko-KI gelten umfangreiche Anforderungen, beispielsweise an das
Risikomanagement, die Dokumentation und die menschliche Aufsicht. Hierzu zählen unter
anderem bestimmte KI-Systeme in kritischen Infrastrukturen, im Bildungsbereich, im
Recruiting und Personalmanagement sowie in der Strafverfolgung. Entscheidend ist dabei
nicht allein die verwendete Technologie, sondern vor allem der konkrete Einsatzzweck des
Systems.
Begrenztes Risiko
Für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte gelten Transparenzpflichten. Dazu
zählen beispielsweise direkt mit Menschen interagierende KI-Systeme wie Chatbots sowie
Deepfakes und bestimmte KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse.
Minimales Risiko
Für KI-Anwendungen mit minimalem oder keinem Risiko sieht der AI Act grundsätzlich keine
zusätzlichen risikospezifischen Anforderungen vor. Hierzu zählen beispielsweise
Spamfilter oder viele alltägliche Assistenzfunktionen, sofern sie nicht für einen
besonders regulierten Anwendungsfall eingesetzt werden.
Was bedeutet das konkret für Softwareprojekte?
Für Softwareteams stellt sich vor allem die Frage, wie KI im jeweiligen Projekt
eingesetzt wird. Macht es beispielsweise einen Unterschied, ob GitHub Copilot lediglich
beim Schreiben von Code unterstützt oder ob ein KI-Assistent direkt mit den Nutzern
einer Anwendung kommuniziert? Ja, denn je nach Einsatz unterscheiden sich auch die
relevanten Anforderungen.
KI im Entwicklungsprozess
Wer generative KI im Entwicklungsprozess nutzt, beispielsweise für Designs, Quellcode,
Textentwürfe oder Illustrationen, muss diese Ergebnisse nicht allein aufgrund des
Einsatzes von KI pauschal kennzeichnen.
Für bestimmte Inhalte gelten jedoch besondere Offenlegungspflichten. Die Europäische
Kommission stellt hierfür freiwillig nutzbare
Kennzeichnungssymbole bereit. Dazu gehören insbesondere:
- Deepfakes: KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio-
oder Videoinhalte, die bestehende Personen, Objekte, Orte, Entitäten oder Ereignisse
so darstellen, dass sie fälschlicherweise authentisch oder wahr erscheinen können.
- KI-generierte oder manipulierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse: Werden
solche Texte mit dem Zweck veröffentlicht, die Öffentlichkeit zu informieren, muss
grundsätzlich offengelegt werden, dass sie künstlich erzeugt oder verändert wurden.
Eine Kennzeichnung ist nicht erforderlich, wenn der Inhalt einer inhaltlichen
menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine
natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die
Veröffentlichung übernimmt.
| Beispiel |
Kennzeichnung für Nutzer erforderlich? |
Begründung |
| Sourcecode einer Website, der mithilfe
eines KI-Tools generiert wurde
|
Nein
|
Sourcecode muss nicht als KI-generiert gekennzeichnet werden.
|
| KI-generierte Illustration als
Headerbild einer Website
|
In der Regel nein
|
Eine gewöhnliche KI-generierte Illustration muss gegenüber Nutzern nicht allein
aufgrund KI-Erzeugung gekennzeichnet werden.
|
| KI-generierter Produkttext auf einer
Unternehmenswebsite
|
In der Regel nein
|
Die besondere Offenlegungspflicht für KI-generierte Texte betrifft nur
Veröffentlichungen über Themen von öffentlichem Interesse.
|
| Vollständig KI-generierter Newsartikel,
der automatisiert und ohne menschliche redaktionelle Prüfung veröffentlicht wird
|
Ja, wenn es ein Thema von öffentlichem Interesse betrifft
|
Für KI-generierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über
Themen von öffentlichem Interesse zu informieren, gilt grundsätzlich eine
Offenlegungspflicht.
|
| Authentisches Foto eines Hotelzimmers,
aus dem mithilfe von KI Gegenstände entfernt wurden, sodass das Zimmer anders
erscheint als auf der ursprünglichen Aufnahme
|
Ja
|
Ein bereits vorhandenes, authentisches Foto wurde mithilfe von KI inhaltlich
verändert. Wenn die Veränderung dazu führt, dass der tatsächliche Zustand des
Zimmers fälschlicherweise authentisch dargestellt wird, fällt das Bild unter die
Deepfake-Regelung.
|
| Video der tatsächlichen Betreiber eines
Restaurants, bei dem ihre Stimmen mithilfe von KI synthetisch nachgebildet
wurden
|
Ja
|
Das Video enthält KI-generierte Stimmen realer Personen und kann dadurch
fälschlicherweise wie eine authentische Aufnahme wirken. Der KI-Badge wird dabei
mit einem kurzen Hinweis wie "Stimmen mit KI generiert" verwendet.
|
Tabelle 1: Beispiele für Kennzeichnungspflichten bei KI-generierten Inhalten
KI als Funktion in der eigenen Anwendung
Wird KI direkt Bestandteil einer Anwendung, muss zunächst betrachtet werden, welche Rolle
ein Unternehmen im konkreten Fall nach dem AI Act einnimmt. Die Verordnung unterscheidet
unter anderem zwischen Anbietern und Betreibern und weist ihnen unterschiedliche
Transparenzpflichten zu. Für typische Softwareprojekte können folgende Anforderungen
relevant sein:
- Direkte Interaktion mit einer KI: Anbieter von
KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren, müssen die Systeme grundsätzlich
so gestaltet, dass Nutzer zu Beginn der ersten Interaktion erkennen können, dass sie
mit einem KI-System kommunizieren. Eine zusätzliche Information ist nicht
erforderlich, wenn dies für den Nutzer ohnehin offensichtlich ist. Das kann
beispielsweise bei Chatbots oder KI-Assistenten relevant sein.
- Generierte Inhalte: Anbieter von KI-Systemen, die
synthetische Texte, Bilder, Audio- oder Videoinhalte erzeugen oder manipulieren,
müssen deren Outputs soweit technisch möglich, grundsätzlich in einem
maschinenlesbaren Format markieren und technisch als künstlich erzeugt oder
verändert erkennbar machen.
Fazit
Der EU AI Act bedeutet nicht, dass jede Nutzung von ChatGPT, Claude oder anderen
KI-Werkzeugen automatisch neue Kennzeichnungspflichten auslöst. Entscheidend sind der
konkrete Einsatzzweck und die Rolle, die ein Unternehmen innerhalb eines KI-Systems
einnimmt.