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Intensivberatung Zukunft Handel 2030 - Das Förderprogramm für Ihre Zukunftssicherung

Zweck der Förderung:

Mit einer geförderten Beratung durch einen externen Experten (w/m/d) sollen kleine und mittlere Unternehmen des stationären Einzelhandels dabei unterstützt werden, sich fit für die Zukunft und die digitale Transformation zu machen, sich strategisch neu und wettbewerbsfähig zu positionieren, das Personal zu entwickeln und qualifizieren, die großen ökologischen und sozialen Herausforderungen zu bestehen sowie klassische Geschäftstätigkeiten mit dem Onlinehandel zu kombinieren.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen* des stationären Einzelhandels, mit Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 250 Beschäftigte (VZÄ) und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.

* Es gilt die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG).

Welche Beratungsinhalte sind möglich?

1. Digitalisierung:

  • Einsatz digitaler Technologien und Werkzeuge in allen Unternehmensbereichen, einschl. KI
  • Verbesserung der digitalen Sichtbarkeit des Unternehmens, einschließlich Social Media Konzepte
  • Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle
  • Optimierung der Buch- und Lagerhaltung sowie Logistik durch Verwendung neuer digitaler Technologien
  • Entwicklung einer bedarfsgerechten IT-Sicherheitsstruktur

2. Strategie:

  • Entwicklung tragfähiger Strategien zur Verbesserung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit
  • Stärkung der Marktposition des Unternehmens
  • Erschließung neuer Märkte, Fachkräftesicherung und Personalentwicklung

3. Unternehmensübergabe:

  • Die Vermittlung betriebsindividueller Informationen zum Thema Nachfolge
  • Anfertigung eines individuellen, detaillierten Übergabefahrplans
  • Erstellung bzw. Überprüfung einer Unternehmensbewertung
  • Anfertigung von detaillierten Rentabilitäts- und Liquiditätsplänen
  • Anfertigung eines Firmenprofils zur Unternehmensübergabe

4. Nachhaltigkeit:

  • Ressourcensparende Beschaffung
  • Sortimentspolitik nach Nachhaltigkeitskriterien
  • Betriebliches Ressourcen- und Abfallmanagement
  • Umgang mit Herausforderungen wie dem Lieferkettengesetz oder der EUTaxonometrie
  • Ermittlung des ökologischen Fußabdrucks des Unternehmens

Förderkonditionen, Zuschusshöhe:

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.

Die Förderung erfolgt als Festbetrag pro Tagewerk zur Finanzierung der Intensivberatung zu folgenden Konditionen:

  • Die minimale Beratungsdauer pro Unternehmen beträgt 6 Tagewerke, maximal 15 Tagewerke.
  • Ein Tagewerk mit Beratungsleistung einschließlich Vor- und Nachbereitung sowie Berichtsabfassung umfasst 8 Zeitstunden. Der Tagwerks-Honorarsatz der Berater beträgt 800,00 € p. TW zzgl. MwSt.
  • Der Eigenanteil der beratenen Betriebe beträgt 297,00 € p. TW zzgl. MwSt
  • Förderzeitraum 16.06.2025 – 31.12.2026

Sie möchten die Intensivberatung Zukunft Handel 2030 für Ihr Unternehmen nutzen?

Wir prüfen mit Ihnen unverbindlich die Förderfähigkeit, klären den Ablauf und zeigen auf, welche Beratungsinhalte für Ihren Handel den größten Mehrwert bringen. Sprechen Sie uns an und starten Sie jetzt in Ihre geförderte Zukunftsstrategie.